Scheidungsanwalt in Bremen
Willkommen auf unserer Webseite. Wir sind eine Kanzlei, die sich auf die Beratung und Vertretung von Klienten im Bereich der Scheidung spezialisiert hat.
Wir verstehen, dass die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, für viele Menschen eine schwierige Zeit darstellen kann. Deshalb bieten wir unseren Klienten professionelle Unterstützung und individuelle Lösungen an, damit sie das Scheidungsverfahren so stressfrei wie möglich gestalten können.
Unser Team besteht aus erfahrenen Scheidungsanwälten, die sich auf alle Aspekte der Scheidung, von der Einigung über die Vermögensaufteilung bis hin zur Sorgerechtsregelung, spezialisiert haben. Wir sind bestrebt, unseren Mandanten eine möglichst schnelle und faire Lösung zu bieten.
Wenn Sie Fragen zum Scheidungsverfahren haben oder sich beraten lassen möchten, zögern Sie nicht, uns für eine kostenlose Erstberatung zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
- Trennungsunterhalt einfordern – wann ist es zu spät?
- Wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
- Muss Trennungsunterhalt beantragt werden?
- Online-Scheidung – einfacher, aber auch günstiger?
- Scheidung: Was wird geregelt, was nicht?
- Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
- Muss der Versorgungsausgleich beantragt werden?
- Scheidung beim Gericht anzeigen?
- Kann der Scheidungsantrag ohne Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden?
Die Kanzlei Staab.Kollegen ist seit 20 Jahren Ihr zuverlässiger Partner für Scheidung und Trennung.
Das uneingeschränkte Engagement unserer Anwältinnen und Anwälte in unserem Büro in Bremen, sowie deren umfassende Erfahrung in sämtlichen Gebieten des Familienrechts ermöglicht es uns, massgeschneiderte und zielgerichtete Lösungen für unsere Klienten zu erbringen.
Nutzen Sie folgende Vorteile bei den Anwälten von Staab.Kollegen
Geprüfte Bewertung von Mandanten die wirklich vor Ort waren. Wir veröffentlichen nach der Prüfung unserer Datenbank.
Unsere Scheidungsanwälte
Sie müssen wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben und das sogenannte Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann geht das Scheidungsrecht davon aus, dass Ihre Ehe gescheitert ist und Sie nicht die Absicht haben, Ihre Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.
Wann kann ich die Scheidung einreichen (Trennungsjahr)? Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben.
Verweigert ein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung, muss vom Gericht im Einzelfall geprüft werden, ob eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten werden muss. Die Tendenz in der Rechtsprechung neigt dazu, dass eine Trennungszeit von einem Jahr ausreicht.
Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 Euro (3.000 Euro für die Scheidung selbst und 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 Euro, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht gezahlt werden müssen. Bei Geringverdienern oder Hartz 4 Mandanten ist selbstverständlich die Stellung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe möglich.
Die Scheidungsdauer beträgt im „Normalfall“ ca. 4 bis 6 Monate.
„Normalfall“ bedeutet in dem Fall eine einvernehmliche Scheidung, bei der der Versorgungsausgleich stattfindet und alle notwenigen Angaben bekannt sind.
Ein Scheidungsantrag kann auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben.
Das Gericht wird die Ehe auch ohne Einverständnis scheiden, wenn es nach streitiger Verhandlung zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe gescheitert ist.
Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz
„Wer den Anwalt bestellt, bezahlt Ihn auch“.
Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.